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Nutzen von Tumormarkern

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Tumormarker im Blut können unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, werden aber nicht routinemäßig zur Krebsfrüherkennung eingesetzt. Sie spielen eher eine Rolle bei der Überwachung von bereits diagnostizierten Krebserkrankungen oder bei speziellen Risikogruppen.


Was sind Tumormarker?

Tumormarker sind Substanzen (meist Proteine), die von Tumorzellen oder anderen Zellen des Körpers als Reaktion auf Krebs gebildet werden. Diese Marker können im Blut, Urin oder anderen Körperflüssigkeiten nachgewiesen werden.


Nutzen von Tumormarkern:

  • Diagnostik: Tumormarker können helfen, den Verdacht auf eine Krebserkrankung zu untermauern, allerdings sind sie oft nicht spezifisch genug, um als alleinige Methode zur Diagnose von Krebs zu dienen.

  • Überwachung des Krankheitsverlaufs: Bei Patienten, bei denen Krebs bereits diagnostiziert wurde, können Tumormarker helfen, das Ansprechen auf die Therapie zu überwachen oder frühzeitig ein Wiederauftreten (Rezidiv) des Krebses zu erkennen.

  • Beurteilung der Prognose: Manche Tumormarker liefern Informationen über das Fortschreiten der Krankheit und die Prognose.

  • Früherkennung bei Risikogruppen: Bei Menschen mit einer genetischen Prädisposition für bestimmte Krebsarten oder bei familiärer Häufung können Tumormarker in Kombination mit anderen Untersuchungen sinnvoll sein.


Einschränkungen:

  • Unspezifisch: Tumormarker sind oft nicht spezifisch für Krebs. Sie können auch bei gutartigen Erkrankungen erhöht sein, wie z. B. bei Entzündungen, Lebererkrankungen oder anderen nicht-krebsbedingten Störungen.

  • Nicht für allgemeine Früherkennung: Tumormarker werden in der Regel nicht für die allgemeine Krebsfrüherkennung bei symptomfreien Menschen eingesetzt, da sie alleine nicht zuverlässig genug sind, um Krebs sicher zu erkennen oder auszuschließen.

  • Falsch-positive Ergebnisse: Erhöhte Tumormarker können zu unnötigen Ängsten und weiteren invasiven Untersuchungen führen, obwohl keine Krebserkrankung vorliegt.


Bekannte Tumormarker und ihre Anwendung:

  • PSA (Prostataspezifisches Antigen): Ein häufig verwendeter Tumormarker zur Überwachung von Prostatakrebs. Die PSA-Bestimmung wird manchmal zur Früherkennung eingesetzt, ist aber umstritten, da sie zu Überdiagnosen und Überbehandlungen führen kann. PSA ist nicht sehr spezifisch, da auch gutartige Prostataerkrankungen den PSA-Wert erhöhen können.

  • CEA (Carcinoembryonales Antigen): Ein Marker, der bei Darmkrebs und anderen Krebsarten wie Lungenkrebs oder Brustkrebs erhöht sein kann. Er wird oft zur Überwachung von Patienten nach einer Darmkrebsbehandlung verwendet.

  • CA 125: Dieser Marker wird zur Überwachung von Eierstockkrebs eingesetzt, ist aber nicht spezifisch genug für eine allgemeine Früherkennung.

  • CA 19-9: Ein Marker, der oft bei Bauchspeicheldrüsenkrebs und anderen gastrointestinalen Tumoren erhöht ist. Auch er wird in der Regel nur zur Überwachung der Therapie verwendet.

  • AFP (Alpha-Fetoprotein): Wird zur Überwachung von Leberkrebs (Hepatozelluläres Karzinom) und bestimmten Formen von Hodenkrebs eingesetzt.

  • hCG (Humanes Choriongonadotropin): Ein Marker, der bei bestimmten Keimzelltumoren (Hoden- und Eierstocktumoren) erhöht sein kann.


Wann sind Tumormarker sinnvoll?

  1. Nach der Krebsdiagnose: Um den Krankheitsverlauf zu überwachen, das Ansprechen auf die Therapie zu beurteilen oder ein Rezidiv zu erkennen.

  2. Bei hohem Risiko: Bei Menschen mit einer bekannten genetischen Prädisposition für bestimmte Krebsarten (z. B. BRCA1/2-Mutation bei Brust- und Eierstockkrebs) können Tumormarker zusammen mit anderen Untersuchungen nützlich sein.

  3. Begleitend zur Bildgebung: In Kombination mit bildgebenden Verfahren wie CT, MRT oder Ultraschall können Tumormarker zur Überwachung des Tumorwachstums beitragen.


Tumormarker in der Früherkennung:

Während einige Tumormarker wie PSA gelegentlich zur Früherkennung von Prostatakrebs eingesetzt werden, sind Tumormarker insgesamt nicht für die allgemeine Krebsfrüherkennung geeignet, da sie oft unzuverlässig sind.


Fazit:

Tumormarker im Blut können bei der Überwachung von Krebserkrankungen oder in speziellen Risikofällen sinnvoll sein, aber sie sind für die allgemeine Krebsfrüherkennung bei gesunden Menschen nicht ausreichend zuverlässig. Die Verwendung von Tumormarkern sollte stets in Kombination mit anderen diagnostischen Verfahren und in enger Absprache mit dem Arzt erfolgen.



Die Übernahme von Tumormarker-Tests durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hängt vom spezifischen Fall ab. Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen diese Tests nicht zur allgemeinen Früherkennung von Krebs bei symptomfreien Personen, sondern nur in bestimmten medizinisch begründeten Situationen.


Situationen, in denen die Krankenkassen die Kosten für Tumormarker übernehmen:

  1. Nach einer Krebsdiagnose: Wenn bei einem Patienten bereits Krebs diagnostiziert wurde, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Tumormarker-Tests, um den Krankheitsverlauf zu überwachen, den Erfolg der Therapie zu kontrollieren oder ein mögliches Wiederauftreten des Krebses frühzeitig zu erkennen.

  2. Bei konkretem Verdacht: Wenn ein Arzt aufgrund bestimmter Symptome oder Risikofaktoren einen begründeten Verdacht auf Krebs hat, kann ein Tumormarker-Test als Teil der Diagnostik eingesetzt werden und wird in der Regel von den Kassen übernommen.

  3. Spezielle Risikogruppen: Bei Personen mit einer genetischen Prädisposition oder familiärer Vorbelastung, wie etwa einer bekannten BRCA1/2-Mutation bei Brust- oder Eierstockkrebs, kann ein Tumormarker-Test als Teil einer regelmäßigen Überwachung medizinisch sinnvoll sein und von den Kassen übernommen werden.


Beispiele für übernommene Tumormarker-Tests:

  • PSA-Test: Der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs wird nicht als allgemeine Vorsorgeuntersuchung von der Kasse übernommen. Allerdings wird er bei konkretem Verdacht auf Prostatakrebs oder zur Überwachung eines bereits diagnostizierten Prostatakarzinoms übernommen.

  • CA 125: Bei bereits diagnostiziertem Eierstockkrebs oder bei einer entsprechenden familiären Risikokonstellation kann der CA 125-Test von der Krankenkasse übernommen werden.

  • CEA: Bei Darmkrebs wird der CEA-Wert oft zur Überwachung des Krankheitsverlaufs bestimmt und von den Kassen übernommen.

  • AFP und hCG: Bei Patienten mit Leberkrebs oder bestimmten Hodentumoren werden diese Marker zur Überwachung der Krankheit eingesetzt und von den Kassen bezahlt.


Wann übernehmen die Krankenkassen nicht die Kosten?

  • Tumormarker zur allgemeinen Früherkennung bei gesunden Personen ohne konkreten Verdacht auf eine Krebserkrankung oder ohne familiäres Risiko werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In solchen Fällen müssen die Kosten vom Patienten selbst getragen werden.


Fazit:

Tumormarker-Tests werden in der Regel nicht für die allgemeine Früherkennung übernommen, sondern nur bei einer konkreten medizinischen Indikation, wie einem Krebsverdacht oder zur Überwachung eines bestehenden Krebses.



 
 
 

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